„Prüfen heißt feststellen ob ein zu prüfender Gegenstand die vorgeschriebenen Normen, Richtlinien und Bedingungen erfüllt.“
UVV Prüfung für Tore – Überladebrücken – Türen gemäß gesetzlicher Richtlinie ab:
21,00 €*/Stück
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Eine sachgerechte UVV Prüfung auf den sicheren Zustand von kraftbetätigten Toren – Ladebrücken & Türen muss nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend durchgeführt werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Prüfergebnisse, die sich aus der sicherheitstechnischen Prüfung ergeben, sind aufzuzeichnen und vom aufzubewahren/ archivieren. Die Prüfung erfolgt gemäß aktuell gültiger gesetzlicher Richtlinien für die betreffende Anlage
Leistungsumfang Paket Basis UVV:
*alle Preisangaben zzgl. Anfahrtskosten & zzgl. Mwst.